Vom Patientenportal zur Versorgungs- und Steuerungsplattform
Das Patientenportal ist in vielen Krankenhäusern angekommen. Seinen Nutzen entfaltet es erst als Zugang zu einer Plattform, die Versorgung über Sektoren hinweg steuert.
Das Portal ist nur die Tür
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurden Patientenportale für Aufnahme, Behandlung und Entlassung eingeführt. In vielen Häusern enden sie an der Grenze des Krankenhausinformationssystems (KIS). Der Patient bucht einen Termin und lädt Unterlagen hoch. Was danach geschieht, sieht er nicht. Eine Versorgungs- und Steuerungsplattform führt den Prozess über die Einrichtung hinaus und kennt seinen Stand. Aufgaben und Übergaben zwischen Zuweiser, Klinik und Nachsorge werden sichtbar. Das Portal bleibt der Zugang. Die Plattform wird zum Ort der Koordination.
Die Reform verlangt Steuerung über Sektoren
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant die Versorgung nach Leistungsgruppen. Das seit April 2026 geltende Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erleichtert Kooperationen zwischen Standorten. Der Transformationsfonds fördert Vernetzung und Telemedizin. Patientenwege verteilen sich damit auf mehrere Standorte. Ihre Steuerung braucht eine Instanz, die Prozesse und Daten einrichtungsübergreifend zusammenhält. Eine Plattform auf offenen Standards wie HL7 FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) leistet das. Das KIS bleibt eine Datenquelle unter mehreren.
Der Datenraum hat feste Termine
Die Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist seit März 2025 in Kraft. Ab März 2029 müssen Patientenkurzakte und elektronische Verschreibung im europäischen Austauschformat bereitstehen. Ab März 2031 folgen Bilddaten, Laborergebnisse und Entlassberichte. Dazu kommen Zugangsrechte, Zugriffsprotokolle und die Nachnutzung für die Forschung. Wer Dokumente von Beginn an strukturiert und codiert ablegt, erfüllt das aus dem laufenden Betrieb heraus. Im Portal sieht der Patient seine Daten ein und verwaltet seine Freigaben.
Die Identität kommt aus der Wallet
Die Staaten der Europäischen Union stellen bis Ende 2026 eine EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) bereit. Deutschland hat seine staatliche Wallet d-you für Januar 2027 angekündigt. Die Schweiz hat die E-ID 2025 per Volksabstimmung angenommen und führt sie mit der Wallet swiyu ein. swiyu ist keine EUDI-Wallet. Sie baut aber auf derselben Technologie auf. Wer sich auf die eine Wallet vorbereitet, ist damit auch für die andere gerüstet. Der Patient weist seine Identität künftig mit der Wallet nach und registriert sich nicht mehr gesondert im Portal. Ein Master Patient Index bleibt nötig, weil die Attribute aus der Wallet mit den Stammdaten verknüpft werden müssen.
Künstliche Intelligenz als Engine
Strukturierte Daten und ein beschriebener Prozess sind die Grundlage für Künstliche Intelligenz (KI). Eine KI-Engine lässt sich über definierte Schnittstellen anbinden. Sie fasst Patientenkurzakten zusammen, sortiert Anfragen vor oder bereitet die Anamnese vor. Die Trennung von Plattform und Engine hält die Modelle austauschbar und die Ergebnisse nachvollziehbar. Die europäische KI-Verordnung verlangt genau diese Nachvollziehbarkeit.
Fazit
Das Portal war der Einstieg. Die Plattform dahinter entscheidet, ob ein Krankenhaus die staatlichen Vorgaben aus Krankenhausreform, Gesundheitsdatenraum und digitaler Identität mit einer Architektur erfüllt. Wer ein Portal plant oder erweitert, sollte zuerst nach den Schnittstellen fragen und erst dann nach den Funktionen.
Autor: Andreas G. Henkel, Geschäftsführer the i-engineers Deutschland




