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Gesundheitskompetenz in Deutschland: Warum Patientenaufklärung heute mehr sein muss als ein unterschriebener Zettel

Aktualisiert: 31. Juli

Fast sechs von zehn Menschen in Deutschland fällt es schwer, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen, zu bewerten und im Alltag anzuwenden. Das ist keine neue Randnotiz, sondern ein zentrales Ergebnis der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geförderten

Studienreihe zur Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und es hat direkte Konsequenzen für die Art, wie Ärztinnen und Ärzte aufklären, und

wie diese Aufklärung dokumentiert werden muss.


Was die Zahlen zeigen


Gesundheitskompetenz beschreibt laut BMG die Fähigkeit, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen, zu bewerten und in der Praxis umzusetzen. Die erste bevölkerungsrepräsentative Studie dazu, HLS-GER aus dem Jahr 2016, ergab, dass rund 46 Prozent der Befragten ihre eigene Gesundheitskompetenz als exzellent oder ausreichend einschätzten, während etwa 54 Prozent sie nur als eingeschränkt bewerteten. In

der Folgestudie HLS-GER 2 aus dem Jahr 2021 hat sich dieses Bild noch verschlechtert: nur noch knapp 40 Prozent schätzten ihre Gesundheitskompetenz als exzellent oder ausreichend ein, fast 60 Prozent hielten sie für eingeschränkt oder unzureichend. Als wesentlichen Grund nannten die Befragten selbst die Menge, Vielfalt und Widersprüchlichkeit zunehmend digitaler Informationen sowie eine Zunahme von

Falsch- und Fehlinformationen zu Gesundheitsthemen.

Besonders aufschlussreich ist der Blick auf die Gruppen mit dem größten Unterstützungsbedarf: Nach beiden Studien betrifft das vor allem ältere

Menschen, chronisch Kranke sowie Personen mit niedrigerem Bildungs- oder Einkommensstatus. Das sind exakt jene Gruppen, die in Arztpraxen

und Kliniken besonders häufig komplexe Befunde, Diagnosen und Therapiepläne erklärt bekommen müssen – und bei denen ein Missverständnis am ehesten reale gesundheitliche Folgen hat.


Auch bei der Wahl der Informationsquellen zeigt sich ein Bild, das die Ausgangslage für die ärztliche Aufklärung prägt: Neben Radio und Fernsehen sowie Broschüren der Krankenkassen nennen die Befragten der KomPaS-Studie Zeitschriften und Zeitungen mit rund 71 Prozent sowie das Internet mit rund 69 Prozent als wichtige Quellen. Immerhin ein positiver Trend: Während der Corona-Pandemie ist die allgemeine

Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung um rund drei Prozentpunkte gestiegen ein Hinweis darauf, dass intensive, wiederholte und verständliche Kommunikation tatsächlich wirkt.


Diese Erkenntnisse treffen auf ein rechtliches Fundament, das in Deutschland seit 2013 im Patientenrechtegesetz und konkret in § 630 BGB verankert ist. Zwei Vorschriften sind hier besonders relevant: § 630e BGB – die Aufklärungspflicht. Behandelnde sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten über sämtliche für die Einwilligung

wesentlichen Umstände aufzuklären etwa Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder Therapie. Entscheidend ist dabei die Formulierung des

Gesetzes: Die Aufklärung muss "für den Patienten verständlich" erfolgen. Genau hier schließt sich der Kreis zur Gesundheitskompetenz-Debatte: Eine Aufklärung, die medizinisch korrekt, aber sprachlich für einen erheblichen Teil der Bevölkerung nicht nachvollziehbar ist, erfüllt den gesetzlichen Maßstab im Zweifel nicht.


§ 630f BGB – die Dokumentationspflicht. Parallel dazu müssen Behandelnde eine Patientenakte führen und dort unter anderem alle wesentlichen Maßnahmen und ihre Ergebnisse festhalten einschließlich Aufklärung und Einwilligung. Diese Dokumentation ist nicht nur Verwaltungsakt, sondern im Streitfall entscheidend: Ist die Aufklärung nicht oder nur unzureichend dokumentiert, kehrt sich die Beweislast häufig

zulasten der Behandelnden um. Wer nicht nachweisen kann, dass verständlich aufgeklärt wurde, trägt im Zweifel die rechtlichen Konsequenzen.


Wo Anspruch und Praxis auseinanderfallen


Zwischen gesetzlichem Anspruch und Versorgungsalltag klafft eine Lücke, die sich mit den BMG-Zahlen gut erklären lässt. Ärztinnen und Ärzte stehen unter Zeitdruck, Aufklärungsgespräche sind oft kurz, und medizinische Fachsprache schleicht sich fast automatisch ein selbst, wenn die Empfängerin oder der Empfänger objektiv keine ausreichende Gesundheitskompetenz mitbringt, um Fachbegriffe wie "Meniskusläsion" oder

"adjuvante Therapie" richtig einzuordnen. Das Ergebnis: Patientinnen und Patienten unterschreiben Einwilligungsformulare, ohne die Tragweite vollständig verstanden zu haben.

Rechtlich riskant für die Behandelnden, gesundheitlich riskant für die Betroffenen.

Hinzu kommt die in der KomPaS-Studie belegte Tatsache, dass sich viele Menschen zusätzlich selbst im Internet informieren mit allen Risiken von Fehl- und Falschinformationen, die das BMG als einen der Haupttreiber der sinkenden Gesundheitskompetenz benennt. Wer nach einem unverständlichen Arztgespräch auf eigene Faust weiterrecherchiert, landet nicht selten bei Informationen, die weder zur individuellen Diagnose

passen noch fachlich geprüft sind.


Digitale Lösungsansätze als Brücke


Genau an dieser Schnittstelle setzen digitale Werkzeuge an, die medizinische Dokumente automatisiert in verständliche, alltagstaugliche Sprache übertragen bei Bedarf auch mehrsprachig. Für Kliniken und Praxen bedeutet das: Aufklärungsinhalte und Befunde lassen sich zusätzlich zum Fachtext in einer patientengerechten Fassung bereitstellen, die im besten Fall direkt in der Akte hinterlegt und damit auch dokumentationsfähig wird. Für die Patientinnen und Patienten selbst bedeutet es einen Text, der tatsächlich nachvollziehbar ist unabhängig davon, ob die eigene Gesundheitskompetenz laut Studienlage "exzellent" oder "eingeschränkt" ausfällt.


Das ersetzt nicht das persönliche Aufklärungsgespräch, das § 630e BGB verlangt. Aber es kann die Grundlage dafür verbessern: Wer vorab oder im Nachgang einen verständlichen, in eigener Sprache verfassten Text zur Verfügung hat, kann im Gespräch gezielter nachfragen – und die Behandelnden können die erfolgte, verständliche Aufklärung leichter nachweisen.


Fazit


Die Zahlen des BMG machen deutlich: Gesundheitskompetenz ist kein Nischenthema, sondern betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung –

und gerade die Gruppen, die im Versorgungsalltag am häufigsten aufgeklärt werden müssen. Der Gesetzgeber hat mit § 630e und § 630f BGB längst festgelegt, dass Aufklärung verständlich sein und diese Verständlichkeit im Zweifel auch belegbar sein muss. Zwischen diesem Anspruch und der gelebten Praxis in Praxen und Kliniken zu vermitteln, ist eine der konkreten Aufgaben, an denen digitale Gesundheitskommunikation ansetzen kann – nicht als Ersatz für das ärztliche Gespräch, sondern als verlässliche Brücke dorthin.


Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, "Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung", Stand: 12. Dezember 2025,


Von Bastian Hollmann, CEO DocToRead

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